Psychiatrische Hauskrankenpflege
Menschen mit einer psychischen Erkrankung können die sogenannte häusliche psychiatrische Behandlungspflege in Anspruch nehmen, welche von der Krankenkasse finanziert wird. Allerdings steht diese Leistung nur eng definierten Patientengruppen zu. Eine dementsprechende Verordnung muss unbedingt von einem Facharzt (Neurologen, Psychiater) ausgestellt werden, die neben der Diagnose einen Behandlungsplan, die Fähigkeitsstörung und die Ziele der Behandlung beinhaltet.
Im Falle eines Menschen mit erworbener Hirnschädigung können z.B. folgende Diagnosen vorliegen:
- Organische affektive Störung
- Organisches amnestisches Syndrom
- Organische Angststörung
- Organische emotional labile Störung
- Organische Persönlichkeitsstörung
- Organisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma
- Organische wahnhafte Störung
- Postenzephalitisches Syndrom
Die Psychiatrische Krankenpflege kommt dann in Betracht, wenn Fähigkeitsstörungen vorliegen, die die Bewältigung des Alltags unmöglich machen und eine Behandlung durch Medikamente nicht ausreichend ist. Hierzu gehören z.B. Antriebsstörung, Störung der Ausdauer, der Belastbarkeit, der Handlungsplanung, der Merkfähigkeit, Unfähigkeit der Tagesstrukturierung. Die Krankheit muss durch die Maßnahmen positiv beeinflussbar sein und die Patientin und der Patient muss über eine ausreichende Behandlungsfähigkeit verfügen. Die Maßnahmen sollen dazu dienen, eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden, zu verkürzen oder das Ziel der ärztlichen Behandlung zu erreichen.
Die psychiatrische Krankenpflege beinhaltet u.a. das Erarbeiten der Tagestruktur, die Durchführung von Maßnahmen zur Krisenbewältigung und die Entwicklung von kompensatorischen Hilfen bei krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen.
Es können bis zu 14 Einsätze pro Woche (mit abnehmender Frequenz) längstens für bis zu 4 Monate verordnet werden. Auch als Verhinderungspflege ist diese Leistung bis maximal zu vier Monaten verordnungsfähig.
Wird festgestellt, dass auch weiterhin Hilfe bei der Bewältigung der Fähigkeitsstörungen notwendig ist, können eventuell Leistungen der Eingliederungshilfe (über das Sozialamt) sinnvoll sein. Hierzu wendet man sich an den zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst im Bezirk.
Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie hier!
Wer bietet Psychiatrische Hauskrankenpflege in Berlin an?
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